Sehr viele Pflanzen wachsen heute in Gebieten, in denen sie ursprünglich nicht heimisch waren. Doch nur ein geringer Teil dieser sogenannten Neophyten wird zum umweltschutzrelevanten Problem. Wann gilt eine Art als invasiv? Und wie sieht die Lage in Deutschland aus?
Neophyten – voraussichtliche Lesedauer: 7 Minuten
Der Begriff Neophyt wurde aus dem Griechischen neóphytos abgeleitet, was so viel bedeutet wie „neu gepflanzt“. Als Neophyten bezeichnet man jene Pflanzenarten, die sich in Gebieten etablieren konnten, in denen sie ursprünglich nicht heimisch waren.
Als „etabliert“ gilt eine Art, wenn sie sich mindestens 25 Jahre lang oder über drei Generationen hinweg im jeweiligen Gebiet ohne menschlichen Einfluss erhalten konnte.
Dabei sind Neophyten in Europa zunächst einmal keine Neuheit – schon nach der Eiszeit machten sich Pflanzenarten gen Mitteleuropa auf Wanderschaft. Die meisten Neophyten gelangen aber damals wie heute aufgrund von menschlichen Eingriffen in neue Gebiete. So haben Menschen beispielsweise bereits in der Jungsteinzeit Getreide und damit auch Wildkräuter mit sich auf Reisen genommen und auch im alten Rom hat man zahlreiche Pflanzen durch Handel verbreitet. Mit Beginn der Europäischen Kolonisierung Amerikas nahmen diese Prozesse schließlich rasant zu – sowohl Zier- als auch Nutzpflanzen wurden ab Ende des 15. Jahrhunderts zahlreich nach Europa verschifft.
Dass etwa Kartoffeln oder Tomaten ursprünglich nicht aus Europa stammen, dürfte den meisten klar sein. Doch selbst Pflanzen, die viele heute als heimisch vermuten, kommen eigentlich aus anderen Teilen der Erde. Wussten Sie beispielsweise, dass auch vertraute Wildblumen wie Klatschmohn und Kornblume weit angereist sind? Sie gelten als Archäophyten, was Pflanzen bezeichnet, die bereits vor 1492 ihren Weg nach Europa fanden. Obwohl sie nicht indigen sind, werden sie oftmals sogar als schützenswert erachtet.
Gebietsfremde Arten
Der Überbegriff Neobiota bezeichnet jegliche gebietsfremde Arten. Neben gebietsfremden Pflanzen (Neophyten) gibt es auch neobiotische Tierarten (Neozoen) und neobiotische Pilze (Neomyceten).
Nicht immer werden neue Pflanzen allerdings absichtlich eingeführt. Das Bayrische Landesamt für Umwelt (LfU) geht davon aus, dass circa die Hälfte aller gebietsfremden Pflanzen versehentlich an neue Orte gelangten. Dies passiert beispielsweise, wenn sich Samen einiger Pflanzen als „blinde Passagiere“ zwischen Handelswaren verstecken und so über die Ozeane verschifft werden.
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Doch nur ein kleiner Teil aller Neophyten wird zum echten Problem. Dazu zählen beispielsweise solche, die durch übermäßigen Ausbreitungsdrang die heimische Flora gefährden und Monokulturen bilden können. So kann die ökologische Vielfalt bedroht sein. In einigen Fällen leiden auch heimische Tierarten unter den Pflanzenneulingen, zum Beispiel weil ihre Nahrungsquellen mit Ausbreitung der neuen Art zurückgehen. Andere Neophyten können unerwünschte Schädlinge anziehen und wieder andere bescheren als Unkräuter Schäden in Land- oder Forstwirtschaft. Einige eingeschleppte Pflanzen werden zudem nicht gerne gesehen, weil sie Allergene enthalten oder besonders giftig sind.
Was sind invasive Arten?
Neophyten gelten als invasiv, wenn sie …
Die EU-Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 diente der Regelung des Umgangs mit invasiven Arten auf europäischer Ebene. Darin gibt die EU den Mitgliedsstaaten vor, welche Maßnahmen zum Management der Neophyten vorzunehmen sind. Die Maßnahmen sollen einerseits der Vorbeugung einer Ausbreitung invasiver Arten, andererseits der weiteren Überwachung und gegebenenfalls Bekämpfung dienen.
Basierend darauf hat die Europäische Kommission 2016 erstmals die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (kurz: Unionsliste) veröffentlicht. Ursprünglich waren 37 invasive Tier- und Pflanzenarten darin aufgeführt. 2017 wurde die Liste um zwölf weitere, 2022 um weitere 22 Arten ergänzt. Zum heutigen Zeitpunkt enthält die Unionsliste 88 Neobiota.
Beschränkungen für invasive gebietsfremde Arten
Für auf der „Unionsliste“ aufgeführte Arten bestehen nach Art. 7 der EU-Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 folgende Verbote: Gelistete Arten dürfen in das EU-Gebiet weder vorsätzlich eingeführt, noch in diesem gehalten, befördert, gezüchtet bzw. kultiviert, in Verkehr gebracht oder freigesetzt werden.
In Deutschland wurden die EU-Vorgaben im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ins nationale Recht umgesetzt. Einige der gelisteten Pflanzenarten gelten auch in Deutschland als etabliert, andere kommen nur unbeständig vor, verwildern zum Beispiel für einige Jahre, können sich aber nicht dauerhaft durchsetzen. Wieder andere hat man bisher nur vereinzelt in freier Natur gesichtet. Je nach Grad der Verbreitung müssen die Bundesländer unter anderem geeignete Präventions- beziehungsweise Beseitigungsmaßnahmen im Umgang mit den Neophyten festlegen. Wir stellen Ihnen hier drei Beispiele genauer vor.
Das Drüsige Springkraut wurde im 19. Jahrhundert als Zierpflanze aus dem Himalaya-Gebirge nach Europa gebracht. Es kann etwa zwischen 60 und 80 Zentimeter hoch werden und ist mit seinen rosafarbenen Blüten durchaus hübsch anzusehen. Zunächst ausschließlich in botanischen Gärten kultiviert, fand es schließlich seinen Weg in die freie Natur. Man begegnet dem Springkraut vorwiegend in Wäldern oder an Bachläufen.
Seinem Namen macht dieser Neophyt alle Ehre. Schon die kleinste Berührung genügt, damit die Samenkapseln der Pflanze ‚aufspringen‘ und ihre Samen mehrere Meter weit schleudern können. Dieser Mechanismus macht die Bekämpfung besonders tückisch. Außerdem wächst das Springkraut rasend schnell. Wo es einmal Fuß fasst, verdrängt es oft heimische Arten und bildet teilweise ganze Monokulturen.
Auch einige größere Bäume gehören zu den Neophyten. Der aus China stammende Götterbaum wurde einst gerne als Park- und Straßenbaum genutzt. Sein ‚Durchbruch‘ gelang dem Baum nach dem Zweiten Weltkrieg, als sich seine Sämlinge rasant in den unwirtlichen Trümmern der Städte ausbreiteten (man nennt ihn auch „Trümmerbaum“). Bis heute findet man ihn noch vorwiegend in der Stadt, wo seine Sämlinge munter zwischen Pflastersteinen, auf betonierten Flächen oder an Baustellen sprießen. Richtig problematisch wird es aber eigentlich erst dann, wenn sich die Art über die Stadtgrenzen hinaus im Offenland verbreitet und dort die natürliche Biodiversität bedroht.
Der Götterbaum ist ein typischer Profiteur des Klimawandels: Gebietsfremde Arten wie diese kommen oftmals besser mit den sich wandelnden klimatischen Bedingungen zurecht als viele heimische Arten. Das Gehölz ist wärmeliebend und verfügt über eine hohe Anpassungsfähigkeit. So kann es sich oft ungehindert ausbreiten. Rodet man den Baum, treibt er meist unbeirrt wieder aus. Der Fall des Götterbaums zeigt aber auch, dass der richtige Umgang mit Neophyten oft ein zweischneidiges Schwert ist: Einerseits werden für die Zukunft dringend klimaresistente Baumarten benötigt, andererseits muss verhindert werden, dass die Artenvielfalt unter der Ausbreitung invasiver Arten leidet.
Ursprünglich stammt diese Art aus dem Kaukausus-Gebirge. Erst relativ spät – in den 1960er-Jahren – fand sie ihren Weg nach Europa. Auch der Riesenbärenklau übt hohen Konkurrenzdruck auf heimische Pflanzenarten aus. Er keimt und wächst äußerst schnell. Noch dazu ist sein Pflanzensaft giftig (phototoxisch). Sollten Sie dem Bärenklau begegnen gilt daher: Hände weg! Bei Hautkontakt löst der Saft den Sonnenschutz der Haut auf – in Kombination mit Sonnenlicht kann es daher zu Verätzungen kommen, aber auch Kreislaufprobleme und Fieber können auftreten.
Sein Gift macht die Bekämpfung des Riesenbärenklaus aufwendig und mühsam. Auch benachbarten Gewächsen schadet das Gift, weshalb sie oft keine Chance mehr haben, zwischen den stattlichen Blättern durchzukommen.
Weitere invasive Pflanzenarten, die in Deutschland vorkommen, sind beispielsweise die Kanadische Goldrute (Solidago canadensis), die Robinie (Robinia pseudoacacia) oder der Japanische Staudenknöterich (Reynoutria japonica). Auch einige Wasserpflanzen fallen in diese Kategorie, zum Beispiel die Schmalblättrige Wasserpest (Elodea nuttallii).
LUISA ROTH
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