Am 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten. In Deutschland wurden damit der private Besitz und Anbau von Cannabis unter bestimmten Bedingungen legalisiert. Hier erfahren Sie mehr über Hanf und seine Verwendung. Außerdem beleuchten wir aktuelle Regelungen zum Thema Cannabisanbau im Garten.
Die Pflanzengattung Cannabis gehört zur Familie der Hanfgewächse (Cannabaceae). Die Geschichte des Hanfanbaus reicht mehrere tausend Jahre zurück. Damit gehört die Hanfpflanze zu den ältesten Nutzpflanzen dieser Erde. Früheste schriftliche Hinweise auf die Kultur und Verarbeitung reichen bis etwa 5000 v. Chr. zurück: In Asien und insbesondere China dienten beispielsweise die Samen als Nahrung, außerdem wurde Hanf dank seiner robusten Fasern zur Herstellung von Textilien oder Seilen genutzt. Auch die medizinische Wirkung der Pflanzen – als Heilpflanze, aber auch als Rauschmittel – war schon früh bekannt. Über die Handelswege nach Europa gelangte der Hanf dann schätzungsweise vor etwa 5.000 bis 6.000 Jahren.
Hanf wird bis heute vielfältig verwendet: als Dämmstoff, zur Papierherstellung, für Textilien oder auch kulinarisch und in Kosmetika. Die als Nutzhanf oder Industriehanf ausgewiesenen Sorten enthalten nur sehr geringe Mengen psychoaktiver Wirkstoffe, der Grenzwert liegt bei als 0,3 %. Obwohl der Nutzhanf also für keinerlei berauschende Effekte sorgt, wurde in Deutschland im Jahr 1982 jeglicher Cannabisanbau verboten. 1996 wurde dieses Verbot schließlich wieder aufgehoben. Viele sehen in Nutzhanf einen der nachhaltigsten Rohstoffe der Zukunft. Die Pflanzen sind anspruchslos und machen die Verwendung von Pestiziden überflüssig. Die Felder können also ökologisch bewirtschaftet werden. Außerdem ist Nutzhanf vielseitig einsetzbar und kann häufig recycelt werden.
Cannabis, das als Arznei- beziehungsweise Rauschmittel genutzt wird, enthält dagegen große Mengen der sogenannten Cannabinoide. Darunter fällt neben dem Tetrahydrocannabinol (THC) auch das Cannabidiol (CBD). Während THC bekannt für seine psychoaktiven Effekte ist, wird CBD für seine potenziell therapeutischen Eigenschaften geschätzt, ohne einen Rauschzustand zu verursachen. Medizinisches Cannabis wird beispielsweise zur Behandlung von chronischen Schmerzen, Entzündungen, Angstzuständen oder Schlafstörungen eingesetzt.
Vor April 2024 war in Deutschland lediglich der medizinische Gebrauch von Cannabis nach ärztlicher Verschreibung erlaubt. Durch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) gilt dies nun nicht mehr. Cannabis ist also mittlerweile legal – mit gewissen Einschränkungen. Bereits im April 2023 hatte sich die Bundesregierung auf das sogenannte 2-Säulen-Modell geeinigt, das folgende Ziele in den Blick nahm: mehr Sicherheit beim Konsum durch Eindämmung des illegalen Verkaufs, Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Aufklärung und Prävention sowie Entlastung der Polizei und des Justizsystems. Am 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz (kurz CanG) schließlich in Kraft getreten. Seit dem 1. Juli sind neben dem privaten Cannabisanbau auch Zusammenschlüsse zu Anbauvereinigungen erlaubt.
Mit dem Gesetz erhofft man sich vor allem, die Risiken des Konsums einzudämmen. Illegal angebautes und vertriebenes Cannabis ist nicht selten mit gesundheitsschädlichen Substanzen verunreinigt. Auch der Gehalt des THCs, also des Hauptwirkstoffs, der für die meisten psychoaktiven Effekte der Pflanze verantwortlich ist, bleibt für Konsument*innen oft undurchsichtig. Die Legalisierung kann also helfen, den illegalen Cannabis-Markt schrumpfen zu lassen und ermöglicht offene Qualitätskontrollen.
Die Auswirkungen der Gesetzesänderungen sollen 18 Monate nach Inkrafttreten untersucht und ausgewertet werden. Man will beispielsweise prüfen, wie sich das Gesetz auf das Konsumverhalten von Kindern und Jugendlichen auswirkt – denn für Minderjährige gilt die Legalisierung nach wie vor nicht.
Das Cannabisgesetz erlaubt den nicht-gewerblichen, privaten und gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis und den Konsum zu nicht-medizinischen Zwecken. Damit darf ein Erwachsener nun bis zu drei Hanfpflanzen am eigenen Wohnsitz kultivieren. Der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis im öffentlichen sowie 50 Gramm im privaten Raum ist nun ebenfalls zulässig. Die nachgerückte Regelung zu den Anbauvereinigungen sieht außerdem vor, dass Cannabis an Mitglieder kontrolliert weitergegeben werden kann. Dafür bedarf es allerdings einer behördlichen Erlaubnis.
Dennoch gibt es weiterhin Einschränkungen. Diese sollen insbesondere dem Kinder- und Jugendschutz dienen. Möchten Sie Cannabis in Ihrem Garten anbauen, darf dieser Minderjährigen nicht zugänglich sein. Es sollte sich also um einen eingezäunten Bereich handeln, der sich von außen weder betreten noch einsehen lässt. Auch in Schrebergärten oder Gartenparzellen, die sich nicht am eigenen Wohnsitz befinden, ist der Cannabisanbau untersagt. Außerdem müssen unzumutbare Störungen (beispielsweise durch Geruchsbelästigung) für die Nachbarschaft vermieden werden.
Cannabisanbau – Was ist erlaubt?
✔️ Anbau von bis zu drei Pflanzen am eigenen Wohnsitz
✔️ Kauf von Saatgut aus EU-Mitgliedsstaaten
✔️ Besitz von getrocknetem Cannabis bis zu 25 Gramm im öffentlichen Raum
✔️ Besitz von getrocknetem Cannabis bis zu 50 Gramm im privaten Raum
Cannabisanbau – Was ist nicht erlaubt?
❌ Konsum oder Besitz von Cannabis bei Minderjährigen
❌ Weitergabe von Cannabis an Minderjährige
❌ Konsum in Gegenwart von Minderjährigen
(dazu zählt die Sichtweite zu Schulen, Kinderspielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen)
❌ Anbau im Schrebergarten
❌ Cannabis am Steuer (Grenzwert von 3,5 ng THC/ml pro ml im Blut)
❌ Erwerb von getrocknetem Cannabis (Marihuana) aus dem Ausland
❌ Werbung für Konsumcannabis
Cannabis ist ebenso wie andere legale Drogen mit Risiken verbunden. Die Auswirkungen sind je nach Mensch individuell. Beim Konsum können neben erwünschten stimmungsaufhellenden oder beruhigenden Effekten auch unerwünschte Nebenwirkungen auftreten. Diese reichen von Schwindel und Übelkeit über Herzrasen, Angstzuständen, Gedächtnisstörungen oder Halluzinationen bis hin zu schwerwiegenden Folgen wie Depressionen oder Psychosen. Das Risiko psychischer Krankheiten ist bei Menschen mit dementsprechenden Vorerkrankungen erhöht. Außerdem kann bei regelmäßigem Konsum eine Abhängigkeit entstehen.
Erhöhtes Risiko für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Besonders gefährdet für negative psychische beziehungsweise kognitive Folgen durch Cannabiskonsum sind Menschen bis zum Alter von 25 Jahren, da der Wirkstoff THC sich schädigend auf das sich noch entwickelnde Gehirn auswirken kann.
Der Gewöhnliche Hanf (Cannabis sativa), auch Echter Hanf genannt, ist eine krautige, meist einjährige Pflanze. Es ist unklar, ob der Indische Hanf (Cannabis indica) eine Unterart von C. sativa darstellt oder als eigene Art gelten kann. Hanf kann zwischen vier und sechs Metern hoch werden, selten auch noch höher. Er bildet lange Pfahlwurzeln, die auch bis zu zwei Metern in die Tiefe reichen können. Die Pflanzen entwickeln kantige und behaarte Triebe. Ihre Blätter sind gestielt und handförmig zusammengesetzt. Die Einzelblättchen haben eine lanzettliche Form und grob gesägte Blattränder. Auch das Laub besitzt feine Härchen. Zweige, Blätter und Knospen des Hanfs sind außerdem mit harzproduzierenden Drüsen bedeckt, den sogenannten Trichomen.
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Hanf ist zweihäusig. Das heißt, es gibt männliche und weibliche Pflanzen. Am höchsten ist die Konzentration der Cannabinoiden in den weiblichen Blütenknospen. Wer den Cannabisanbau zu diesem Zweck verfolgt, muss diesen Umstand berücksichtigen. Die Drogen Marihuana und Haschisch werden aus diesen Blüten gewonnen. Als Marihuana werden die getrockneten Bestandteile weiblicher Pflanzen bezeichnet; unter Haschisch versteht man das getrocknete Harz aus den Trichomen der weiblichen Pflanzen.
Um die Bestäubung der weiblichen Blüten zu verhindern, werden männliche Blüten beziehungsweise Pflanzen entfernt. Andernfalls würden die weiblichen Pflanzen viel Energie in die Samenbildung investieren und dementsprechend weniger Cannabinoide ausbilden.
Wer Cannabis anpflanzen möchte, braucht nicht zwingend einen grünen Daumen. Hanf ist prinzipiell anspruchslos und robust. Dennoch gilt: Je mehr Licht und Nährstoffe den Pflanzen zur Verfügung stehen, desto besser wachsen sie. Ideal sind zwischen 10 und 12 Stunden direktes Sonnenlicht täglich. Wer in Innenräumen kultiviert, wählt für den Topf am besten einen Platz am Südfenster. Je intensiver die Sonneneinstrahlung, desto öfter muss dann gewässert werden.
Der Gartenboden ist optimalerweise reichhaltig, humos und gleichzeitig durchlässig. Hanf zählt zu den Starkzehrern. Ein regelmäßiger Nährstoffnachschub ist daher sinnvoll, am besten mit organischen Düngemitteln wie reifem Kompost. Andere Starkzehrer wie Gurken, Kohl, Kürbis oder Tomaten sollten besser nicht in demselben Beet wachsen.
Gute Nachbarn
Cannabispflanzen sollen bestimmte Gartenschädlinge vertreiben können, beispielsweise Kartoffelkäfer oder den Kleinen Kohlweißling. Auf der anderen Seite sind Erbsen, Bohnen oder Kräuter wie Koriander, Kamille und Borretsch gute Nachbarn für die Hanfpflanzen.
Mit der neuen Gesetzeslage geht einher, dass für den Cannabisanbau Saatgut aus EU-Mitgliedsstaaten erworben werden darf. Samen lassen sich also beispielsweise bei Online-Händlern bestellen. Da Hanf erst dann blüht, wenn die Tage bereits wieder kürzer werden, also zwischen Mitte August und Mitte September, muss an die rechtzeitige Aussaat bis spätestens Mitte Mai gedacht werden. Vorgezogene Pflanzen sollten Sie über einige Tage schrittweise abhärten und so ans Freiland gewöhnen, bevor sie dauerhaft nach draußen ziehen oder ausgepflanzt werden.
Sogenannte Autoflower-Sorten sind spezielle Cannabis-Varietäten, die auch unabhängig vom Lichtzyklus ihre Blütephase einleiten. Für den Eigenanbau eignen sie sich besonders gut, denn sie lassen sich auch im Sommer noch aussäen. Außerdem bleiben die Pflanzen kleiner und kompakter. Mit sogenannten feminisierten Samen soll außerdem gewährleistet werden, dass das Saatgut überwiegend Pflanzen mit weiblichen Blütenanlagen ausbildet.
Die Ernte der weiblichen Blüte kann sich von September bis zu den ersten Frösten erstrecken. Wichtig zu wissen ist aber, dass bei den drei erlaubten Pflanzen die erlaubte Höchstmenge an getrockneten Blüten im privaten Besitz hier schnell erreicht beziehungsweise überschritten werden kann. Die jeweilige Ertragsmenge ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig: neben der jeweiligen Zuchtsorte haben auch der Aussaatzeitpunkt, Standort sowie Wetterverhältnisse Einfluss.
Erlaubte Höchstmenge schnell erreicht
Im Durchschnitt kann eine weibliche Cannabispflanze zwischen 20 und 30 Gramm getrocknete Blüten abwerfen. Die erlaubte Höchstmenge von 50 Gramm in privatem Besitz kann also mit mehreren Pflanzen schnell überschritten sein.
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