Wenn Schädlinge im Garten ihr Werk verrichten, besteht in vielen Fällen Handlungsbedarf. Allerdings sollte man bei ihrer Bekämpfung zunächst versuchen, mit einfachen, schonenden Methoden Herr der Lage zu werden. Denn der Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln kann das natürliche Gleichgewicht des Gartens stören und birgt auch Gefahren für andere Lebewesen. Wir geben Ihnen anhand einiger Beispiele Tipps, wie Sie Ihre Pflanzen schützen.
In vielen Gärten treiben Blattläuse ihr Unwesen. Mit ihren saugenden Mundwerkzeugen bewirken sie, dass die Blätter der befallenen Pflanzen verkrüppeln und vertrocknen. Außerdem sondern sie Honigtau ab und verschmutzen die Pflanzen mit einem klebrigen Sekret, auf dem sich oft Rußtaupilze ansiedeln. Diese hindern die Pflanzen an der lebensnotwendigen Photosynthese.
Eine regelmäßige Wasserversorgung und eine ausgewogene Düngung stärken die natürliche Widerstandskraft der Pflanzen gegen Läusebefall. Wenn der Blattläusebefall im Anfangsstadium ist, lassen sich die Schädlinge per Hand von der Pflanze abstreifen oder mit dem Wasserschlauch abspritzen.
Zudem kann es helfen, die Pflanze regelmäßig mit Brennnesselsud oder Seifenlauge einzusprühen. Chemische Maßnahmen sollten nur im äußersten Notfall angewendet werden, denn Insektizide schaden auch den nützlichen Insekten. Gartenbesitzer sollten daher lieber natürliche Feinde der Läuse im Garten einsetzen, um die Schädlinge zu bekämpfen. Dazu zählen Marienkäfer und Florfliegenlarven, die man zu diesem Zweck kaufen kann.
Für eine Seifenlauge werden 30 Gramm geriebene Schmierseife in einem Liter Wasser (heiß) gelöst. Nach dem Abkühlen kann die Pflanze damit großflächig besprüht werden. Bei einem sehr starken Befall kann das Mittel mit etwas Alkohol oder Spiritus (1-2 TL) versetzt werden.
Bei feuchter Witterung sind oftmals verschiedene Arten von Nacktschnecken im Garten zu finden. Da ihre natürlichen Feinde häufig fehlen, treten sie zahlreich auf. Schnecken fressen viele Pflanzen an und sind eine große Bedrohung für Jungpflanzen.
Mit einem Schneckenzaun lassen sich junge oder besonders gefährdete Pflanzen schützen. Im Fachhandel gibt es verschiedene Arten von Schneckenzäunen, die man um das Beet herum aufstellen kann. Eine weitere Möglichkeit Schnecken fernzuhalten, ist das Errichten eines etwa 30 Zentimeter breiten Walls aus Sägemehl oder Steinmehl um das Beet herum.
Es ist auch möglich, mit natürlichen Feinden gegen Schnecken im Garten vorzugehen. Dazu zählen Igel, Laufkäfer und Kröten. Wem es nicht zusagt, die Anwesenheit dieser Tiere zu fördern, kann die Schädlinge mit Spaten und Eimer einsammeln und fernab des Gartens aussetzen. Dies ist bei Einbruch der Nacht am wirkungsvollsten, denn Schnecken sind nachtaktive Tiere.
Wenn gar nichts gegen die gefräßigen Schleimer hilft, bleibt noch das chemische Mittel Schneckenkorn. Allerdings sollten sich Gartenbesitzer darüber im Klaren sein, dass es auch Katzen und Hunden Schaden zufügen kann.
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Tipp: Pflanzen Sie verstärkt schneckenfeste Stauden wie Eisenhut, Spornblumen und Scheinsonnenhut.
Wühlmäuse vertilgen an einem Tag beträchtliche Mengen. Fleischige Wurzeln werden bevorzugt, wie sie zum Beispiel bei Hülsenfrüchtlern vorkommen. Bohnenpflanzen fallen ihnen also häufig zum Opfer. Sie verschmähen aber auch andere Speisen nicht – Wühlmäuse sind als Allesfresser bekannt. Auch Karotten, Kartoffeln und Sellerie ebenso wie Obststräucher benötigen mitunter einen Schutz. Bereits bei der Anpflanzung können empfindliche Pflanzen in Körbe aus Maschendraht gesetzt werden. Blumenzwiebeln erhalten spezielle Pflanzkörbe aus Kunststoff.
Die Hügel der Wühlmäuse sind deutlich flacher sind als Maulwurfshügel. Ihre Gangsysteme befinden sich nah unter der Oberfläche.
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Auch der Maulwurf wird oft als Gartenschädling wahrgenommen, obwohl er eigentlich keiner ist. Sein Vergehen: Er lebt in unterirdischen Gängen und verursacht deshalb unschöne Maulwurfshügel auf dem Rasen. Er beschädigt die Pflanzen jedoch nicht, denn er ernährt sich von kleinen Tieren wie Regenwürmern, Schnecken und Engerlingen. Da Maulwürfe unter Naturschutz stehen, ist es verboten, ihnen Schaden zuzufügen oder ihre Behausung zu zerstören. Es gibt allerdings schonende Vertreibungsmethoden, die erlaubt sind.
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